Wer einen ausländischen Führerausweis umtauschen muss, fährt je nach Herkunftsland eine Kontrollfahrt. Sie kann nicht wiederholt werden. Ich bereite dich gezielt darauf vor.
Bei der Kontrollfahrt prüft ein Experte des Strassenverkehrsamts, ob du sicher fährst und die Schweizer Verkehrsregeln kennst. Sie läuft ähnlich ab wie eine Führerprüfung.
Wer in die Schweiz zieht, muss den ausländischen Führerausweis nach zwölf Monaten Aufenthalt gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Danach darfst du mit dem ausländischen Ausweis in der Schweiz nicht mehr fahren.
Wer in der Schweiz beruflich fährt, muss den Ausweis schon vor der ersten beruflichen Fahrt umtauschen.
Das hängt davon ab, aus welchem Land dein Ausweis stammt. Ausweise aus EU- und EFTA-Staaten und aus 14 weiteren Ländern werden ohne Kontrollfahrt umgetauscht. Für alle anderen Länder ist sie Pflicht, zum Beispiel für die Türkei, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien oder Indien.
Alle Länder findest du weiter unten in der Liste.
Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Bestehst du sie nicht, wird dir der ausländische Führerausweis abgenommen, und du darfst damit in der Schweiz nicht mehr fahren. Den Schweizer Führerausweis musst du dann im ordentlichen Verfahren machen, mit Lernfahrausweis und Führerprüfung.
Deshalb lohnt sich eine gute Vorbereitung.
In Fahrstunden üben wir vor allem das, was in der Schweiz anders ist, auf den Strassen rund um Olten und Solothurn. So gehst du sicher und ruhig in die Kontrollfahrt.
Du reichst das Gesuch um Umtausch bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt ein. Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Kanton, ich helfe dir, den Überblick zu behalten.
Das hängt vom Land ab, das deinen Führerausweis ausgestellt hat.
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA
Zum Beispiel Türkei, Kosovo, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien und Indien.
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Eswatini, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Korea (Nord), Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Oman, Osttimor, Pakistan, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomonen, Sambia, Samoa, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Suriname, Syrien, São Tomé und Príncipe, Südafrika, Südsudan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Turkmenistan, Tuvalu, Türkei, Uganda, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik
Dazu alle weiteren Länder und Gebiete, die oben nicht als befreit aufgeführt sind.
Stand: Liste des Bundesamts für Strassen ASTRA, geprüft im September 2026 (unverändert seit Oktober 2023). Im Einzelfall entscheidet das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Spätestens nach zwölf Monaten Aufenthalt in der Schweiz. Danach darfst du mit dem ausländischen Ausweis hier nicht mehr fahren. Wer beruflich fährt, muss schon vor der ersten beruflichen Fahrt umtauschen.
Für alle EU- und EFTA-Staaten und Grossbritannien, dazu für Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien und die USA. Für alle anderen Länder ist die Kontrollfahrt Pflicht.
Nein. Bestehst du sie nicht, wird der ausländische Ausweis abgenommen und du musst den Schweizer Führerausweis im ordentlichen Verfahren machen, mit Lernfahrausweis und Führerprüfung.
Wer schon länger fährt, braucht meist nur wenige Lektionen. Wir konzentrieren uns auf das, was in der Schweiz anders ist: Vortritt, Kreisel, Tempo und das Verhalten gegenüber Fussgängern. Nach der ersten Lektion sage ich dir, wie viel Vorbereitung sinnvoll ist.
Ja. Ich begleite dich zur Kontrollfahrt und du fährst im Auto, das du aus den Fahrstunden kennst. Die Kosten dafür findest du auf der Seite Preise unter «Prüfungsgebühr».
Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Die Unterlagen und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton, ich helfe dir gerne dabei.
Melde dich, dann schauen wir zusammen, wie viel Vorbereitung du brauchst.